Unser Rathaus am 26. Oktober 2014. Offensichtlich hat Bürgermeister Weghofer vergessen am Nationalfeiertag die Nationalflagge zu hissen. Es sind wahrscheinlich wieder die Gemeindebediensteten schuld. Er als Bürgermeister trägt ja keine Verantwortung.

Weghofer spielt das Opfer

 

Am 14. August forderte zu Beginn der Gemeinderatssitzung die gesamte Opposition die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes betreffend der Informationsveranstaltung im Ortsteil Bad Sauerbrunn vom 17. Juli 2014.

 

Weghofer hatte es selbst in der Hand die Gemeinderatssitzung fortzusetzen

 

Grund für diese Forderung:

Die abgehaltene Informationsveranstaltung ist nach dem Gesetz eine Gemeindeversammlung in einem Ortsteil und der Bürgermeister ist gemäß Burgenländischen Gemeindevolksrechtsgesetz (§ 6) verpflichtet „den Tag, die Zeit und den Ort der Gemeindeversammlung spätestens zwei Wochen vor ihrer Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen“ und die „ Mitglieder des Gemeinderates sind von der Abhaltung der Gemeindeversammlung mindestens drei Tage vorher zu verständigen“.

 

Was wäre passiert, wenn Weghofer die Aufnahme des Tagesordnungspunktes zugelassen hätte?

 

Die Opposition hätte den Sachverhalt und die Gesetzeslage dargestellt und einen Antrag eingebracht, dass der Bürgermeister zukünftig die Gesetze einhalten muss und er die „Informationsveranstaltungen“ an der Amtstafel anzuschlagen und die Gemeinderäte einzuladen hat.

Der Antrag wäre aufgrund der Mehrheit der Opposition durchgegangen. Die Gemeinderatssitzung hätte ihren normalen Verlauf genommen.

 

Aus Arroganz und Uneinsichtigkeit hat Weghofer den Auszug der Opposition mit seiner Ablehnung provoziert. Seine Eitelkeit und Sturheit hat ihm die Probleme beschert und wie üblich schiebt er in den Medien  die Schuld der Opposition zu. Darüber hinaus hat Weghofer offensichtlich aus Zorn die Sitzung unverzüglich geschlossen, obwohl 17 Gemeinderäte und somit die Beschlussfähigkeit gegeben war.

 

Eine Schande für diesen Berufsstand !

 

Nachdem Weghofer dies nicht im Gemeinderat klären will, werden wir die zuständigen Aufsichtsbehörden damit beauftragen.


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Info Kirchenpark zum Download
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Sündenbock und bürgerferne Politik

 

 

Bürgermeister Weghofer kann die Heurigenbänke der Gemeinde einer Familie für eine Geburtstagsparty nicht leihen, weil „ihn dann die Wieser Plattform anzeigt“. Das sind bodenlose Unterstellungen und eine Schande für einen Landtagsabgeordneten und Bürgermeisters. Diese Aussage spiegelt das traurige Bild eines bürgerfernen und selbstherrlichen Politikers. Was für eine Charaktereigenschaft muss hinter einem Menschen stehen, wenn er ständig seine Schuld, seine Misserfolge und seine Fehler der Opposition zuschiebt.

 

Traurig, dass es offensichtlich Bürger und Bürgerinnen gibt, die ihm das auch noch glauben.

 

 

Lügen als übliches Mittel der Politik

 

 

Landtagsabgeordneter und Bürgermeister Weghofer nimmt es mit der Wahrheit nicht genau.

 

Jeder kann sich noch an seine Aussendung „Wiesen ist schuldenfrei!“ erinnern. Die Schulden der Marktgemeinde Wiesen sind bereits nachgewiesen. In der letzten Nachrichten der Marktgemeinde Wiesen im Juni 2014 die nächste Sensationsmeldung: Wiesen ist Förderkaiser“. „Bürgermeister Weghofer sitzt im Vorstand des Fördervereines Nordburgenland plus und hat dadurch einen Informationsvorsprung für unsere Gemeinde...“

 

Jeder der auf die Homepage von Nordburgenland Plus sieht wird erkennen, dass Bürgermeister Weghofer sein Schaffen wieder einmal mit falschen Lorbeeren gekrönt hat. Es gibt andere Gemeinden mit größeren Förderungen. Ein Beispiel: Die Gemeinde Bad Sauerbrunn hat im selben Zeitraum fast das Doppelte an Fördergelder, nämlich über 448.000 €, erhalten. Deren Bürgermeister sitzt aber nicht im Vorstand.

 

Weghofer stellt Wiesen nicht als „Förderkaiser“, sondern als „Lügenkaiser“ dar. Auch andere Gemeinden lesen die Aussendungen und rümpfen die Nase bei solcher politischer  Dreistigkeit.

 

Ehrlichkeit und Transparenz ist doch nicht schwer!

 

Die Aussendung zum Download
Aussendung Original_ Juni_2014.pdf
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Info zu den Nachrichten der Marktgemeinde Wiesen

 

Gemeindebedienstete wurden belehrt und ermahnt

 

Aufgrund der Anzeigen bei der Aufsichtsbehörde und bei der Staatsanwaltschaft….“ schreibt Bgm. Weghofer.

 

Mit diesem Artikel gibt der Bürgermeister selbst zu, dass die Anzeigen der Wieser Plattform offensichtlich nicht abgeblitzt sind.

 

Darüber hinaus ist der Bürgermeister für die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen verantwortlich. Verantwortung ist nicht delegierbar. Seine eigenen Mitarbeiter dafür verantwortlich zu machen ist ein Zeichen für eine erbärmliche und schwache Amtsführung. Als Bürgermeister sollte man sich in den Gesetzen und Verordnungen des Landes Burgenland auskennen, und wenn nicht, er kann ja die Opposition fragen.

 

 

Bad Sauerbrunn bezahlt seine Schulden für den Radweg nicht

 

Bgm. Weghofer wirft dem Bürgermeister von Bad Sauerbrunn vor, die Schulden für den Radweg nicht zu bezahlen. Weghofer gibt aber zu: Die Erstattung der Kostenbeiträge erfolgt nach den tatsächliche abgerechneten Bausumme“.

 

Das Projekt ist noch nicht einmal fertiggestellt, daher wäre Weghofer gut beraten, das Projekt fertigzustellen und dann die Gemeinde Bad Sauerbrunn um die Einhaltung der Vereinbarung zu ersuchen.

 

Übrigens hat Weghofer die Kindergartenbeiträge und Schulerhaltungsbeträge für die Kinder des Ortsteiles Sauerbrunn für das 2. Halbjahr 2013 und 1. Halbjahr 2014 an die Gemeinde Bad Sauerbrunn nicht überwiesen. Immerhin ein offener Betrag von 55.829,60 €.

 

Ein Sprichwort:               „…Der werfe den ersten Stein..“

 

Kurzparkzone bei Trafik nicht genehmigt

 

Bgm. Weghofer stellt die Ablehnung der Anträge der Opposition als persönlichen Erfolg dar. Damit zeigt er, dass ihm die Anliegen der BürgerInnen nichts wert sind. Anstatt eine Lösung zu finden, verschärft der Bürgermeister die Situation für die Laufkundschaft der Trafik.

 

Verschwenderischer Umgang mit öffentlichen Geldern

 

Ein paar Tage vorher wurden die Informationen des Bürgermeisters an die Haushalte zugestellt. Die Inhalte dieser Information des Bürgermeisters finden sich spiegelgleich in den ein paar Tagen später zugestellten Gemeindenachrichten. Damit wirft Bgm. Weghofer „die Gelder der Marktgemeinde Wiesen beim offenen Fenster hinaus!“

Fazit:

 

Gemeindenachrichten sollten Informationen für die BürgerInnen beinhalten. Wenn die darin abgebildeten Informationen widersprüchlich sind und gewisse Informationen nicht der Wahrheit bzw. Realität entsprechen, dient dieses Blatt nur mehr der Selbstdarstellung eines Bürgermeisters. Ich erinnere mich an den Juli 2010:  „In den letzten Wochen und Monaten konnten es einige Personen wieder nicht lassen, zahlreiche Unwahrheiten zu verbreiten…..“ so schrieb Bgm Weghofer im Juli 2010 über Kritiker aus der Bevölkerung. Der Titel dieser Geschichte

 

Lügenbarone unterwegs

 

Ein altes Sprichwort dazu: “Was man sagt ,dass ist man selbst!“

 

 

Gute Leistung wird durch den Bürgermeister Weghofer bestraft

 

Fr. S. wurde seit letztem Jahr mit einen befristeten Vertrag als „Schulwartin“ in Wiesen betraut. Nach kleinen Anfangsschwierigkeiten entstand ein inniges Vertrauensverhältnis zum Lehrpersonal und die „Schulwartin“ zeigte einen tollen fürsorglichen Umgang mit unseren Schulkindern. Die Schulkinder haben sie tief ins Herz geschlossen.

 

Das Lehrpersonal, die Eltern und die Volksschulkinder waren zufrieden, nur nicht der Bürgermeister.

 

Seit Mittwoch ist alles anders. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurde durch die ÖVP-Fraktion eine andere Person zur „Schulwartin“ bestellt. Engagement für eine Gemeindeeinrichtung und gute Arbeit wird damit bestraft.

 

Es gab kein Ergebnis eines Aufnahmeverfahrens, keine Bewertung der Bewerberinnen und auch keine Präferenz der Schulleiterin, die ja am meisten mit der „Schulwartin“ tu tun hat.

 

Ubrigens will der Bürgermeister keine „Schulwartin“, sondern nur eine Reinigungskraft, weil die kann er dann überall einsetzen.

 

Eine Volksschule braucht eine(n) Schulwart(in)!

 

Es tut uns leid, dass gute Arbeit in dieser Gemeinde nichts wert ist,

 

für ihre gute Arbeit und für ihr gezeigtes Engagement danken wir !


Wiesen, 14 Juni 2014

 

 

 

 


 

Die Informationen

des Bürgermeister Weghofer (3/2014)

sind das Papier nicht wert auf dem sie stehen.

 

 

Die 13 Aufsichtsbeschwerden bei der Gemeindeaufsicht des Landes Burgenland sind alles andere als eine Einstellung des Verfahrens. Sie erwirkten immer ein Nachjustieren durch den Bürgermeister oder eine Belehrung durch die Gemeindeaufsicht:

Die Erledigung auf der BH Mattersburg am 07. April 2014  betreffend einiger  Aufsichtsbeschwerden der WiP ergab folgendes Ergebnis:

  • „…ist eine Direktvergabe(  Anm. von Aufträgen) zulässig. Auch in diesem Fall sind vorher unverbindliche Preisauskünfte bzw. Angebote einzuholen.“

  • „..dass in der Tagungsmappe alle relevanten Aktenteile zur Einsichtnahme… aufliegen. Falls  Teile davon nicht verfügbar sind, besteht grundsätzlich die Verpflichtung, entsprechende Aktenkopien herbei zu schaffen.“

  • Bei der Einberufung des Gemeinderates (Anm. 24 Dezember 2013 um 100 Uhr) ist…bei der Festsetzung des Tages und der Stunde der Sitzung darauf Bedacht zu nehmen, dass alle Mitglieder…teilnehmen können. Der Bürgermeister wird daher aufgefordert, künftig diese Bestimmungen tunlichst einzuhalten.“

Der Bezirkshauptmann und der Vertreter der Gemeindeaufsicht forderten den Bürgermeister auf, dies mit der Unterfertigung des Protokolls zu akzeptieren. Die Reaktion des Bürgermeister:“ Ihr unterschreibt‘s des net!“ (damit meinte er den Vizebürgermeister und einen seiner Gemeindevorstände)

Eine weitere Beschwerde behandelte  die Anzahl der Ausschüsse und die Anzahl der Ausschussmitglieder, die am 19. November 2012 gewählt wurden. Leider falsch wie sich herausstellte:  Am 4. Februar 2013 wurde aufgrund der Aufsichtsbeschwerde die Anzahl der Ausschussmitglieder im Gemeinderat korrigiert. Am 18. Februar wurde aufgrund der Beschwerde die Ausschussanzahl des Prüfungsausschusses von 9 auf 8 korrigiert. Am 19. März wurde im Gemeinderat die Festsetzung der Anzahl der Ausschüsse nachgeliefert.  Der Bürgermeister brauchte somit 5 Monate um die gesetzliche Rechtsmäßigkeit herzustellen. Peinlich für einen Bürgermeister der über 20 Jahre im Amt ist.

Die Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft brachten zwei erstaunliche Ergebnisse:

Die Gemeindeaufsicht stellte zu denselben Sachverhalt fest:

Der Bürgermeister wird

  • „…ausdrücklich darauf hingewiesen, nur jene Ausgaben zu tätigen, die …budgetiert ….sind.“

  • „….. nochmals ausdrücklich aufgefordert, nur jene Ausgabe zu tätigen, die im Voranschlag vorgesehen sind.“

  • „..ausdrücklich darauf hingewiesen, bei öffentlichen Auftragsvergaben…. die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes einzuhalten.“

  • „…..daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Subventionen grundsätzlich nicht eigenmächtig von ihm zuerkannt werden.“

Die Aufsichtsbehörde des Landes hat die groben Verfehlungen des Bürgermeisters von Wiesen bezüglich Gemeindeordnung und Geschäftsgebarung auf diese Art gerügt.

Betreffend der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft verwechselt der Bürgermeister einige Dinge: Es gibt kein Urteil vom Obersten Gerichtshof. Peinlich!!! Das erste Schreiben ist von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt (GZ 5 St8/14x) vom 27 März 2014.

„ wird mitgeteilt, das die Eingaben der Wieser Plattform  im Sinne der Entscheidung…des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes zurückgelegt wurde. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens findet nicht statt.“

Anmerkung: In diesem zitierten Fall des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes ging es um einen Antrag um Ablehnung eines Richters. Es wurde im Falle Weghofer kein Ermittlungsverfahren geführt, weil die Immunität als Landtagsabgeordneter in diesem Fall nicht aufgehoben wurde.

Aufgrund des Antrages auf Fortführung wurde durch das Landesgericht Eisenstadt folgender Beschluss übermittelt:

„Die Staatsanwalt Eisenstadt legt die Anzeige … mangels substantiiertem Anfangsverdacht.. zurück. …Mangels der Darlegung einer spezifischen persönlichen Betroffenheit der angeblich vorliegenden Tat ist die Einschreiterin sohin auch nicht zur Stellung eines Fortführungsantrages berechtigt…“

Fazit:

Der angebliche Akt der Wieser Plattform mit 15 cm Dicke existiert nicht  beim Obersten Gerichtshof, weil ja kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Seine Immunität hat ihn geschützt.

Die Erledigungen der Aufsichtsbeschwerden und des Gerichtes stellen das Gegenteil einer  Rehabilitation des Bürgermeisters dar.

Lügen haben auch für einen Bürgermeister und Landtagsabgeordneten kurze Beine.

Wieder einmal hat der Bürgermeister ein trauriges Bild seiner „Welt“ auf Kosten der Gemeinde dargestellt. Nicht die Wieser Plattform wirft ein schlechtes Licht auf die Marktgemeinde Wiesen, sondern seine schwache Amtsführung als Bürgermeisterund Landtagsabgeordneter.

 

 

 

Wiener Neustädter Linien beantragen Bushaltestelle vor dem Kindergarten auf der BH

 

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Matthias,

 

die Wieser Plattform legt folgende Stellungnahme zu deinem Vorhaben vor.

  1. Die Wieser Plattform hat die Bushaltestelle vor dem Kindergarten als temporäre Lösung während des Neubaus des Feuerwehrhauses gesehen. Dies hast du uns zu Beginn des Projektes auch so dargestellt.
  2. Die Buslinie durch eine Wohnstraße ist nach dem Gesetz nicht möglich.
  3. Die von dir angepeilte Begegnungszone ist aus unserer Sicht ebenfalls ein NO-GO, weil damit jeglicher Verkehr wieder durch die Gartengasse beim Kindergarten für jeden Benützer (Traktor, LKW,ec.) frei gegeben ist. Eine Beschränkung der Tonnage macht aufgrund des Eigenwichtes der Linienbusse keinen Sinn.
  4. Drüber hinaus gibt es einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom September 2013 für die Errichtung einer Einstiegs- und Ausstiegsstelle vor dem neuen Feuerwehrhaus. Es fehlt nur die Umsetzung des Hr. Bürgermeister.

Die Bürgerinnen wollen deine Bushaltestelle vor dem Kindergarten nicht, sie fordern auch die Wohnstraße soll bleiben.

Darüber hinaus geben wir dir den Tipp mit den Grundstückseigentümern (z.B. Kirche) zu reden.

In diese “missliche Lage” hast du dich als Bürgermeister selbst manövriert. Hättest du dem Gemeinderat zugehört, wäre diese Situation nicht entstanden.

mfg

Wieser Plattform

 

Das Verhalten eines “trotzigen Buam

 

Am 7. April fand eine Besprechung auf der BH Mattersburg statt, wo der Bezirkshauptmann, ein Vertreter der Gemeindeaufsicht und der gesamte Gemeindevorstand der Marktgemeinde Wiesen eingeladen waren. Der Grund lag in der Aufarbeitung einiger Beschwerden der WiP.

 

·         Verstoß gegen Vergaberichtlinien

 

·         Verweigerung der Akteneinsicht

 

·         Ersuchen um Klärung der Rechtsgültigkeit von Beschlüssen

 

·         Einberufung der Gemeinderatssitzung während der Arbeitszeit(24. Dez)

 

Ergebnis:

…dass der Bgm bei öffentlichen Auftragsvergaben die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes einzuhalten hat.

 

…dass in der Tagungsmappe alle relevanten Aktenteile zur Einsichtnahme .auffliegen

…..entsprechend der GemO die Gemeinderatssitzungen als öffentliche Sitzungen auszuschreiben sind.

 

…Der Bürgermeister wird aufgefordert, künftig die Bestimmungen(Einberufung der Sitzungen) tunlichst einzuhalten.

Das Verhalten unseres Bürgermeisters: Er. verweigerte trotzig die Unterschrift unter diesem Protokoll und forderte den Vizebürgermeister und seinen Gemeindevorstand auf, dieses Protokoll nicht zu unterschreiben. Nicht nur die die Opposition war überrascht, sondern auch der Bezirkshauptmann und der Vertreter der Gemeindeaufsicht über solch ein Verhalten.

 

Für uns, die Opposition, waren damit die Beschwerden eigentlich, erledigt, über das Verhalten des Bürgermeister kann man sich als Bürger von Wiesen nur schämen.

 

 

AKTUELLES Feb/2014

 

Das Informationsblatt  des Bürgermeisters vom Februar 2014 zeigt uns eine Darstellung einer „Gedankenwelt“, die mit der Realität nicht übereinstimmt.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass er einen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht hat. Er selbst hat aber mit seiner Fraktion durch die Stimmenthaltung diesen Antrag abgelehnt.  Es bleibt die Frage: Mit welchem Recht beantragt er dies bei der Bezirkshauptmannschaft? Der Gemeinderat ist normaler Weise das beschließende Organ, in Wiesen ist es offensichtlich der Herr Bürgermeister. Das nennt man Willkür.

 

Er schreibt über die „Einheitspartei“ der WiP, SPÖ und FPÖ.

 

In Wirklichkeit will er es nicht wahr haben, dass die gesamte Opposition geschlossen und gemeinsam etwas für die Ortsbevölkerung bewirken will.

 

Wir reden miteinander und führen kein Diktat.

 

In „seiner Welt“ haben gute Ideen und Anträge der Opposition keinen Platz. Damit demonstriert er Willkür und Selbstherrlichkeit, die nur dem Selbstzweck dient und nicht dem Wohle der Ortsbevölkerung. Er will keine Kooperation und Zusammenarbeit mit der Opposition.

 

Die angeführten Kosten der Gemeinderatssitzung sind nicht nachvollziehbar. Ein Gemeindevorstand erhält kein Sitzungsgeld.  Ein Gemeinderat erhält 39 €. Keine Teilnahme - kein Sitzungsgeld! Bei 9 Gemeinderäten macht dies 351 € aus.

 

Die Parkplatzsituation bei der Trafik in Wiesen ist unbefriedigend. Die Opposition hat mit den Betroffenen eine Möglichkeit erarbeitet. Kein Zentimeter von dem neu gepflasterten Kirchenweg müsste weggerissen werden und Bäume kann man umpflanzen. Die Bürgermeisterfraktion lehnte diesen Antrag ab. Gute Ideen  der Opposition ist in Wiesen nichts wert!

 

So wie ein Schelm denkt, so ist er! (Ein altes Sprichwort)

 

Der Bürgermeister spricht von unwahrer und niederträchtiger Berichterstattung. Er sollte dazu seine Informationen einmal selbstkritisch lesen.  

Wir werden weiterhin die Aufgaben der Opposition wahrnehmen und die Gesetzmäßigkeit der Amtsführung überwachen. Das ist nicht nur unser Recht, sondern vor allem unsere Pflicht!

 

 

Kritikfähigkeit war noch nie seine Stärke

 

Mit der Gemeinderatssitzung vom 15. März 2014 wurde durch die Opposition ein Antrag eingebracht, dass sich der Gemeinderat  einstimmig für die Errichtung eine Tempo 30 Zone im Ortszentrum einsetzt. Die Fraktion des Bürgermeisters enthielt sich der Stimme, „der Antrag gilt daher als abgelehnt.“(Nachzulesen im Gemeinderatsprotokoll). Im Gegenzug dazu hat der Bürgermeister den Antrag der Opposition zur Prüfung an die BH Mattersburg weitergeleitet.

 

Der Gemeinderat hat aber mit den Stimmen der Bürgermeisterfraktion einen Beschluss gefasst, in welchem die Tempo 30 Zone im Ortszentrum abgelehnt wurde. Somit handelt der Bürgermeister nicht mehr nach dem Gesetz.

 

Durch dieses zwiespältige Verhalten, eigentlich dafür aber weil die Anträge von der Opposition kommen dagegen, zeigt wieder einmal die Heuchelei und schwache Amtsführung dieses Bürgermeisters auf.

 

Das gleiche Schicksal ereilte der Antrag zur Schaffung von Kurzparkflächen für die Laufkundschaft bei der Trafik in Wiesen. In der BVZ spricht er von einer Haltestelle vor der Volksschule. Wir, die Opposition, sprechen von Kurzparkflächen für die Laufkundschaft der Trafik  und er von einer Haltestelle? Weiß er eigentlich noch, von was er spricht?

 

Er spricht auch in der Krone von „ein persönlicher Hass einiger Mandatare gegen“ seine Person.  In Wirklichkeit kann Bgm. Weghofer mit sachlich formulierter und gerechtfertigter Kritik über seine schwache Amtsführung nicht umgehen.

 

Anstatt konstruktive Kritik zu akzeptieren und die beanstandeten Punkte dann auch zu verbessern, stachelt er selbst zur Feindschaft und Hass gegen die gesamte Opposition, speziell gegen die Mandatare der WiP, auf und verwendet in seinen Schriften aufwiegelnde und hetzerische Rhetorik.

 

Es ist das Recht der Opposition in neuzeitlichen und westlichen Gemeinden, Kritik an einer schwachen Amtsführung eines Bürgermeisters zu üben und die Kontrolle über die Gesetzmäßigkeit seines Handelns durchzuführen. Es ist auch das Recht der Opposition aus Protest eine Gemeinderatssitzung zu verlassen. In Diktaturen ist das nicht erwünscht.

 

Bürgermeister Weghofer demonstrierte wieder einmal seine „Alleinherrschaft“ und tritt die Gesetze weiterhin mit den Füßen. Die Ortsbevölkerung hat diese Doppelmoral des Bürgermeisters bereits durschaut und hat uns aufgefordert unseren Weg weiterzugehen. Die Opposition geht bereits gemeinsam einen Weg und zeigt damit vor wie Gemeinsamkeit und Kooperation funktioniert. Die Bürgermeisterfraktion ist davon weit entfernt.

 

 

 

 

Gesamte Opposition verlässt Gemeinderatssitzung- Bürgermeisterfraktion verweigert Anregungen der BürgerInnen umzusetzen

 

 

 

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 15. März 2014 musste man  zur Kenntnis nehmen, dass Bürgermeister Weghofer mit seiner Fraktion keine Zusammenarbeit und Kooperation mit der Opposition und der Ortsbevölkerung anstrebt. Die Bürgermeister-Fraktion verweigerte  einstimmige Gemeinderatsbeschlusse zur Umsetzung von Anregungen der Ortsbevölkerung, die durch die gesamte Opposition aufgegriffen wurden. Den Gipfel der Frechheit lieferte der Bürgermeister mit seiner Begründung: “Grundsätzlich sind wir nicht dagegen, aber wir enthalten uns….“. Gemäß Bgld Gemeindeordnung gilt eine Stimmenthaltung  als Ablehnung. Durch dieses zwiespältige Verhalten, eigentlich dafür aber weil die Anträge von der Opposition kommen dagegen, sah sich die Opposition veranlasst die Gemeinderatssitzung abzubrechen. Dieses unverständliche, parteipolitische Verhalten des Bürgermeisters und seine fraktionelle Einflussnahme auf seine  Gemeinderäte zeigen auf, dass  nicht mehr das Wohl der Ortsbevölkerung im Vordergrund steht. Diese egoistische Machtdemonstration des Bürgermeisters setzt die Bedeutung des Gemeinderates herab. Sich als Bürgermeister unzuständig zu erklären und die Anträge nicht einer sachlichen Diskussion zu zuführen zeigt wieder einmal die Schwächen seiner Amtsführung. Sein parteipolitisches Hick-Hack steht im krassen Widerspruch zum Wohle der Ortsbevölkerung.

 

Als Beispiele führen wir drei durch die Opposition eingebrachten Anliegen der Ortsbevölkerung an. Zielsetzung war eine gemeinsame Willenserklärung des Gemeinderates für eine positive Erledigung zu erwirken. 

  • Reduzierung Anhalteweg von 40m(50km/h) auf 18 Meter.
  • Sicheres Radfahren im Mischverkehr.
  • Verringerung Unfallgefahr
  • Sicheres Überqueren der Landesstraße
  • Erhöhung Sicherheit am Schulweg
  • Sicheres Ausfahren der Feuerwehr

 

 

Kurzparkflächen vor Trafik für die Laufkundschaft

 

 

 a) Verkürzung der Verkehrsinsel um 1 m

b) Geländer vor der Trafik

c) Kurzparkflächen

d) Beleuchtung des Schutzweges

 

Eine Trafik lebt vom täglichen Minutengeschäft, wo Kunden kurz halten, ihren Einkauf in der Trafik rasch erledigen und weiterfahren.

 

 

Verlegung der Bushaltestelle vor dem Kindergarten vor das neue Feuerwehrhaus, wie es von Anfang an geplant war.

 

 

 

Die Gartengasse ist eine Wohnstraße. Das Zu- und Abfahren zum Kindergarten wird durch die Bushaltestelle behindert und nimmt den zubringenden bzw. abholenden Eltern der Kindergartenkinder die Parkmöglichkeit. Die Parkmöglichkeit für Kirchbesucher am Sonntag wird dadurch ebenfalls eingeschränkt. Die Gefährdung der Kinder wurde mit dieser Bushaltestelle massiv erhöht.

 

All diese Vorschläge wurden durch das Stimmverhalten und seiner Fraktion im Gemeinderat abgelehnt.

 

 

Die Obmänner der Opposition

 

         e.h.

GV Dietmar Rath(WIP)   

GV Alois Robic(SPÖ) 

GR Alois Artner(FPÖ)

 

Die Gemeindevorstände und Gemeinderäte

der

Wieser Plattform, SPÖ und FPÖ

fordern die

Errichtung einer 30 km/h Zone

im Ortszentrum entlang der Landesstraße gem. Skizze.

 

 

 

Rathausplatz, Dreifaltigkeitssäule entlang Bahnstraße bis zum Ende Kirche,
Rathausplatz, Dreifaltigkeitssäule entlang Bahnstraße bis zum Ende Kirche,

 

Begründung:

  • Gerade im Bereich des Ortskernes (Rathausplatz, Dreifaltigkeitssäule entlang Bahnstraße bis zum Ende Kirche, Hauptplatz bis Ende Friedhofskirche)  befindet sich die Volksschule Wiesen, sowie die meisten Bushaltestellen der Marktgemeinde. 

 

  • Die Errichtung einer Tempo 30 Zone erhöht massiv die Verkehrssicherheit:
    • Reduzierung des Anhalteweges eines Fahrzeuges von 40m(50km/h) auf 18 Metern(30 Km/h).
    • Sicheres Radfahren im Mischverkehr aufgrund fehlender Radwege.
    • Verringerung der Unfallgefahr.
    • Eine sichere Überquerung der Landesstraße vor allem durch
      • Volksschulkinder
      • Schulkinder von und zu den Bussen
      • Kirchenveranstaltungen (Messen, Begräbnisse, etc)
      • Konsumenten aller Geschäfte,etc

 

  • Nach Studien des Verkehrsministeriums wurden durch Einführung von Tempo 30 Zonen die  Geschwindigkeit um 8% reduziert.

 

  • Die Nachbargemeinden Bad Sauerbrunn, Neudörfl, etc. und die Stadtgemeinde Mattersburg verfügen entlang der Landesstraßen ebenfalls über eine 30 Tempo Zone.

 

  • ÖKOLOGISCHE und  SOZIALE ASPEKTE

•Klimaschutz

•Reduktion von CO2

•Reduktion von Schwebstaub

•Reduktion anderer klimawirksamer Emissionen

•Gesundheitlicher Zugewinn durch

•Reduktion von Verkehrslärm

•Reduktion von Luftschadstoffen (insb. Feinstaub)

•Attraktivitätssteigerung des Verkehrsraums

•Steigerung der Aufenthaltsqualität im Straßenumfeld

•Erhöhung der Verkehrssicherheit

 

Dieser Antrag wurde in den Gemeindamt eingebracht und wird in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt.

 

Donnerstag 14 November 2013

 

Gedächtnisprotokoll  über die Gemeinderatssitzung vom 13. Nov 2013

 

Zum wiederholten Male werden Aussagen, die von der Wieser Plattform gefordert wurden, nicht im Protokoll aufgenommen. „Die Verhandlungsschrift besteht darin, Tatsachen, wie sie sich  in der Wirklichkeit zugetragen haben, festzuhalten und wahrheitsgetreu wiederzugeben……..Auf Verlangen des Antragsstellers… in die Verhandlungsniederschrift  aufzunehmen.“

Hier ist massiver Nachschulungsbedarf gegeben.

 

1)     Hangrutschung Rote Erde

Die Kosten der Hangrutschung wurden  im Budget 2013 aufgenommen. Unverständlich bleibt der Wieser Plattform, warum wir einen Rechtsanwalt einschalten müssen, um eine rechtliche Vertretung zu haben:

Das Gutachten sagt: „Die Rutschung wurde durch Kombinationswirkung genannter Einflussfaktoren bzw. Randbedingungen eingeleitet, wobei eine detaillierte Gewichtung der einzelnen Bereiche nicht möglich ist“ Dies sind:

·         Ungünstige Witterungsverhältnisse,

·         Durchfeuchtung bzw. Durchnässung,

·         außergewöhnliche Witterungsverhältnisse,

·         Geländemorphologie(innere Struktur des Geländes) und

·         Wärmepumpe und Drainage.

Daher ist keine eindeutige Schuldzuweisung möglich. Aus unserer Sicht, wird die Gemeinde auf den Kosten sitzen bleiben. Abzuziehen ist die Summe, die wir aus dem Katastrophenfond des Landes erhalten.

2)     Dringende Sanierung der Rinne (Betonhalbscheibe) im Bachbett Edlesbach von Bereich Graben entlang Hauptstraße.

Die OVP-Fraktion hat sich der Stimme enthalten = Antrag abgelehnt.

In dem vom Bürgermeister erklärten Gutachen stehen drei Punkte:

·         Dringende Sanierung im Bereich Mehrzweckhalle

·         Sanierung im Kreuzungsbereich mit Gasleitung

·         Zu definierende Summe pro Jahr  zur Teilsanierung bis    Abschluss Gesamtsanierung

Zielsetzung der Wieser Plattform war die Einleitung der sofortigen Sanierung der Betonhalbscheibe (Bachrinne , wo das Wasser sich bereits einen anderen Weg gesucht hat. Diese kann mittels „Sanierungsbeton“ einfach erledigt werden. Das will er nicht oder mit den Worten:“Wir enthalten uns der Stimme“.

3)     Abriss des Beachvolleyballplatzes neben Mehrzweckhalle und Errichtung eines Spielplatzes für die Volksschulkinder.

Die OVP-Fraktion hat sich der Stimme enthalten = Antrag abgelehnt.

Die Wieser Jugend hat ihr „Kommunikationszentrum“ hinter dem Tennisplatz erhalten. Jetzt wäre es an der Zeit für die Volksschulkinder einen Spielplatz zu errichten.

4)     Verzicht der Marktgemeinde auf den Einsatz von Glyphosat-hältigen Unkrautvertilgungsmitteln und Aufklärung der Bevölkerung über die Wirkungsweise dieser Substanz.

Die OVP-Fraktion hat sich der Stimme enthalten = Antrag abgelehnt.

Hier hat der Herr Bürgermeister die einmalige Chance vergeben „seine Nachrichten“ einmal für wirklich wichtige Information betreffend Umweltschutz zu nutzen, schon alleine als größte Erdbeergemeinde.

Mit der Stimmenthaltung des Bürgermeisters wurde uns anschaulich bewiesen, dass er eine Zusammenarbeit mit der Wieser Plattform nicht will. Verwunderlich war für uns das „marionettenhafte“ (Aussage GV ÖVP) Verhalten seiner Fraktion.

 

Klarstellung zu den verbreiteten Unwahrheiten des Bürgermeisters.

Es stimmt: Die Wieser Plattform hat bei der Auswahl der Pflastersteine mitgewirkt.

Die Wieser Plattform hat aber bei der Planung der „Zu-Pflasterung“ des Kirchenparkes nicht mitgewirkt. Der Wieser Plattform wurden nur die Skizzenmappe des Dipl. Ing. gezeigt. Wir haben von einer Erneuerung der Wege gesprochen, aber niemals davon, dass die Wege doppelt so breit werden. Der Platz am neuen Stiegenabgang wurde nicht mit uns besprochen.

Der Park mit seiner überdimensionalen Pflasterfläche sieht eher wie  ein Veranstaltungsgelände  als wie ein Kirchenpark aus.

 

 9. November 2013

 

Realitätsverlust und massive Gedächtnislücken

 

Der Herr Bürgermeister wäre gut beraten, seine (un)wahre Welt einmal mit der Realität zu vergleichen. „Lügen haben kurze Beine!“

  

Besetzung des Prüfungsausschuss

 

Die Wieser Plattform brachte am 25 11 2012, 3 Tage nach Gemeinderatssitzung, eine Beschwerde betreffend der Wahl der Ausschüsse ein. Die Erledigung wurde am 9. Juli 2013(GZ: 2-Gl-G4549/9-2013) also 8 Monate später, der WiP zugestellt.

 

Darin ist zu lesen:

 

„Diese Besetzung (Prüfungsausschuss vom 19 November 2012) entspricht nicht dem § 78 Abs 1 Bgld Gemeindeordnung……)

 

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 19. März 2013 wurde die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses gesetzeskonform beschlossen.

 

Wir fassen zusammen:

 Der Beschluss vom 19 November war nicht rechtskonform. Erst mit 19. März (4 Monate später) wurde auf Druck der WiP die Rechtmäßigkeit hergestellt. Für die Erledigung brauchte das Land Burgenland immerhin noch weitere 4 Monate.

  

Kirchenpark

 

Aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 19. April 2013:

 

„Der Bürgermeister stellt anfangs fest, dass vorerst einmal der Gesamtauftrag vergeben werden soll, die Vergabe der einzelnen Arbeiten und Leistungen wird dann etappenweise geschehen.“

 

Das waren, wie sich herausstellte, leere Worthülsen - er besitzt keine Handschlagqualität!

 

Die Wieser Plattform hätte nie die Summe von 440.000€ für den Kirchenpark ausgegeben. Auch weniger ist mehr, vor allem wenn man den Sanierungsbedarf der Volksschule und der Mehrzweckhalle bereits von Außen sieht.

 

 „Wiesen ist Schuldenfrei“

 

Die Marktgemeinde Wiesen zahlt seit

 

·         1984 für den Kanal

 

·         2000 an den WV Wulkatal

 

·         2007 für das Altstoffsammelzentrum

 

·         2013 für das neue Feuerwehrhaus.

 

Derzeitiger Gesamtschuldenstand: mehr als 3.000.000 € (3 Mio.). Unter Schulden fallen Bürgschaften, Leasingraten, Kredite etc.- Die Bevölkerung darüber falsch zu informieren und für dumm zu verkaufen – zeigt das wahre Gesicht.

 

 Mehrheit im Gemeinderat

 

Er hat eine Mehrheit und kann eigentlich machen was er will, nur hat er ein Problem: Seit der letzten Wahl muss er sich an die Gesetze und Verordnungen halten!  

 

Auch die massive Medienkampagne gegen die Wieser Plattform kann über die bis dato „schwache“ Amtsführung nicht hinwegtäuschen. Auch wenn er „direkt gewählt wurde“ist das kein „Persilschein“.

Nicht der Bürgermeister, wie in seinen Aussendungen immer wieder dargestellt wird, ist die Gemeinde, sondern die Bevölkerung.

 

Die Ortsbevölkerung steht im Mittelpunkt

 

 und

 

hat bei essentiellen Projekten ein Mitspracherecht!

 

 

Dienstag, 5. November 2013

 

Die Wieser Plattform fordert den Bürgermeister auf gem. Bgld. GemO § 36 Abs 2  eine Gemeinderatssitzung innerhalb von 8 Tagen einzuberufen.  Durch die Wieser Plattform werden folgende Tagesordnungspunkte eingebracht:

 

1)      Dringende Sanierung der Rinne(Betonhalbschale) im Bachbett Edlesbach von Bereich Graben entlang der Hauptstraße bis in den Bereich der Mehrzweckhalle. 

 

2)      Abriss des Beachvolleyballplatzes neben Mehrzweckhalle und Errichtung eines Spielplatzes für die Volksschulkinder.

 

3)      Präsentation der Bedarfserhebung und Entwicklungskonzept gem § 5 Bgld Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz.

 

4)      Verzicht der Marktgemeinde auf den Einsatz von Glyphosat-haltigen Unkrautvertilgungsmittel und Aufklärung der Bevölkerung über die Wirkweise dieser Substanzen.

 

Einberufung einer nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung gem § 36 Abs 2. .  Durch die Wieser Plattform werden folgende Tagesordnungspunkte eingebracht:

 

1) Nachbesetzung der Schulwartin der Volksschule Wiesen.

 

Die Wieser Plattform musste diesen Weg beschreiten, da in der letzten Gemeinderatssitzung durch GR Koch Josef der dringende Sanierungsbedarf im Bachbett angesprochen und mit Bildern den dringende Sanierungsbedarf untermauert wurde, jedoch von Seiten des Bürgermeisters und seiner Fraktion weder die Bilder von Interesse waren noch Maßnahmen eingeleitet wurden.

 

 

Gemeindeaufsicht rügt den Bürgermeister ob mehrfacher Verstöße

In der Marktgemeinde Wiese hat sich der amtierenden Bürgermeister mehrfacher Vergehen schuldig gemacht. Vor allem bei der Vergabe von Aufträgen und Subventionen hat er im Wahljahr 2012 eigenmächtig und unkorrekt gehandelt. Er hat ohne vorhergehende Budgetierung und ohne den Gemeinderat zu informieren, also weit über seine gesetzlich legitimierte Kompetenz hinaus, öffentliche Gelder verteilt. Nach der Wahl hat er sich von seiner knappen Mehrheit im Gemeinderat diese Ausgaben sanktionieren lassen.

Auch nach der Wahl hat eben jener Bürgermeister bei der Vergabe öffentlicher Aufträge so agiert, als würde er die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes nicht kennen.

Wiederholt war vor den Gemeinderatssitzungen nicht einmal die Einsichtnahme in die Verhandlungsgegenstände der Sitzungen im Gemeindeamt möglich.

 

Die Gemeinderäte der WiP haben diese Sachverhalte der Gemeindeausicht des Burgenlandes gemeldet. Die Antworten liegen nun vor. Hier einige Zitate daraus:

Der Bürgermeister wird

o   „…ausdrücklich darauf hingewiesen, nur jene Ausgaben zu tätigen, die …budgetiert ….sind.“

 

o   „….. nochmals ausdrücklich aufgefordert, nur jene Ausgabe zu tätigen, die im Voranschlag vorgesehen sind.“

 

o   „..ausdrücklich darauf hingewiesen, bei öffentlichen Auftragsvergaben…. die Bestimmnungen des Bundesvergabegesetzes einzuhalten.“

 

o   „…..daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Subventionen grundsätzlich nicht eigenmächtig von ihm zuerkannt werden.“

 

Die Aufsichtsbehörde des Landes hat die groben Verfehlungen des Bürgermeisters von Wiesen bezüglich Gemeindeordnung und Geschäftsgebarung auf diese Art gerügt.

 

Wir fragen uns und diese Behörde: „Wie oft darf ein Bürgermeister gegen die Bestimmungen und Gesetze des Landes verstoßen? Wozu hat das Land überhaupt noch eine Gemeindeordnung und Vorschriften, wenn eine widerrechtliche Handlung bloß ermahnt wird, so, als würde es sich um nichts weiter handeln, als um einen „Kavaliersdelikt“?  Wird es darüber hinaus Konsequenzen geben?

 

Wir sind gespannt auf die weiteren Entwicklungen!

 

Die WiP ist von der Wiesener Bevölkerung in den Gemeinderat gewählt worden, um dort mit all jenen eine gute Zusammenarbeit anzustreben, die sich ehrlich und immer auf der Basis des Rechts um die Anliegen der Gemeinde bemühen. Dieses Ziel wird der WiP durch die Handlungen des Bürgermeisters von Wiesen unmöglich gemacht!

Sonntag, 8.September 2013


 

Ausreden oder Unfähigkeit


Durch den Bürgermeister wird derzeit keine Gelegenheit  ausgelassen, die Wieser Plattform als „Verhinderer“ und „Sündenbock“ für seine „chaotische Amtsführung“ vorzuschieben.

 

Die letzte Gemeinderatssitzung war am 18. Juni 2013. Aus Protest wegen eines weiteren Alleingangs des Bürgermeisters mit dem Fällen der Bäume im Kirchenpark hat die Wieser Plattform die Sitzung verlassen. Durch das Verlassen der Opposition war die Beschlussfähigkeit an diesem Tag nicht mehr gegeben, jedoch hätte der Bürgermeister die Möglichkeit, nach 14 Tage mit den selben Tagesordnungspunkten eine weitere Sitzung einzuberufen, in der er allein nur mit den Stimmen seiner Fraktion beschlussfähig gewesen wäre. Dies ist zur Verwunderung aller nicht geschehen.

 

Der Herr Bürgermeister behauptet ständig, die WiP blockiere wichtige Beschlüsse!

Warum hat er in den letzten 11 Wochen  keine Gemeinderatssitzung einberufen?

Er verfügt über eine einfache Mehrheit und schiebt aufgrund seiner „chaotische Amtsführung“ die Wieser Plattform als "Sündenbock und Verhinderer“ vor. Wenn du einen seiner Fraktionleute fragst, die wissen auch nichts. Weder bei den Ausschusssitzungen, noch bei der Gemeindevorstandsitzung konnte ein Termin für die nächste Gemeinderatssitzung erfragt werde.

 

Die Wieser Plattform wird daher gem. § 36 Abs 2 der Bgld Gemeindordnung die Einberufung einer Gemeinderatsitzung fordern. Dann bleibt dem Bürgermeister nichts anderes übrig innerhalb von 8 Tagen eine Sitzung enzuberufen.

 

 

Antrag Einberufung GRS 09sept13.pdf
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Eklatante Gedächtnislücken eines Bürgermeisters



Am 4. März in der Gemeinderatssitzung wird durch Bürgermeister Weghofer im Bezug auf die Vergabearbeiten im Kirchenpark eingangs festgehalten, dass „vorerst einmal ein Gesamtauftrag vergeben werden soll, die Vergabe der einzelnen Aufträge und Leistungen wird dann etappenweise geschehen.“

Für die Rodung der gesunden und schönen Bäume gibt es weder einen Beschluss des Gemeindevorstandes noch des  Gemeinderates.

 

Die Rodung der gesunden und schönen Bäume ist ein „Alleingang des Bürgermeisters“.

 

Warum verschweigt der Bürgermeister in seiner Aussendung, dass die gesamte Opposition (WiP, SPÖ und FPÖ) am 4. März 2013 in
der Gemeinderatssitzung gegen die Auftragsvergabe für den Kirchpark gestimmt hat?

 

Aus Protest gegen diesen Alleingang (Rodung der gesunden und schönen Bäume) hat die WiP die Sitzung verlassen.

 

Warum verschweigt der Bürgermeister, dass er für die nicht öffentliche Sitzung wieder einmal die Akten nicht zur Einsicht aufgelegt hat. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Burgenländische Gemeindeordnung. Diesbezüglich wurde durch die Wieser Plattform Tage vor der Sitzung schriftlich eine Beschwerde bei der Gemeinde, der Bezirkshauptmannschaft und der Gemeindeaufsicht eingebracht.

 

Aufgrund der bis dato schwachen Amtsführung des Bürgermeisters, für den die Gesetze und Verordnungen des Landes Burgenlands offensichtlich keine Gültigkeit haben, weil er ja „direkt gewählt wurde“, so wie die massive Medienkampagne gegen die Wieser Plattform, war die Einbringung eines Antrages auf Durchführung einer Volksabstimmung zur Absetzung des Bürgermeisters die logische Reaktion.


GV Dietmar Rath

"Hierbei handelt es sich um glatte Unwahrheiten"

(Bgm. Weghofer zur Presse)

Lesen sie die Auszüge aus der Gemeinderatssitzung. Die protokollierten Aussagen des Bürgermeisters sind daher nichts wert. Er besitzt keine Handschlagqualität - sachliche Politik sieht anders aus. 

Wären wichtige Beschlüsse erforderlich, warum beruft er nicht eine weitere Sitzung ein? Das Verlassen der letzten Gemeinderatssitzung ist der Protest der WiP gegen "morgenstündliche Alleingänge"(Baumrodung) des Bürgermeisters!!!

 

Die Gemeinderäte der Wieser Plattform haben aufgrund des Alleinganges des Bürgermeisters mit der Rodung des Kirchenparkes aus Protest  die Gemeinderatssitzung vom 18 Juni 2013 verlassen. Weder der Gemeinderat, der Gemeindevorstand, noch der eigentlich zuständige Ausschuss wurden darüber informiert.

Darüber hinaus haben wir den Antrag um Durchführung einer Volksabstimmung zur Absetzung des Bürgermeisters schriftlich eingebracht.

Lesen sie die Details in unserer beigefügten Presseaussendung.

Presseaussendung_19_Juni_2013_docx.pdf
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Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Ein Schnappschuss des Kirtages in der Marktgemeinde Wiesen. Die unermüdlichen Bemühungen des Bürgermeisters für die "kinder- und jugendfreundlichste Gemeinde". Als Wiesener muss man sich für diese erbärmliche Organisation schämen.

 

Wir, die Wieser Plattform, sind die einzige Gruppierung in Wiesen, die vollständig unabhängig und keiner politischen Partei verpflichtet ist.

 

Wir haben uns entschlossen initiativ zu werden und einen neuen Stil in der Gemeindepolitik zu entwicklen.

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